Teilnahmebedingungen - Offene Gärten in Lippe (OGL)


Ziele der Initiative Offene Gärten in Lippe:


Die Initiative „Offenen Gärten in Lippe“ ist ein nicht kommerzieller Zusammenschluss privater Gartenbesitzer in Lippe. Sie ermöglicht, dass private, sonst nicht ohne weiteres zugängliche Gärten besucht werden können. Sie will die Vielfalt privater Gärten zeigen sowie Austausch und Begegnung zwischen Gärtnern und Besuchern ermöglichen.

Die Initiative „Offene Gärten in Lippe“ sorgt dafür, dass die teilnehmenden privaten Gärten mit ihren Öffnungszeiten in der jeweiligen Gartensaison bekannt gemacht werden. Die dafür nötige Koordinations- und Öffentlichkeitsarbeit wird ehrenamtlich geleistet.
Die Medien für diese Öffentlichkeitsarbeit wie Broschüre, Internetseite und Plakate kosten Geld, dafür wirbt die Initiative Spenden ein.
Möglicherweise anfallende Überschüsse werden in regelmäßigen Abständen in Abstimmung mit den Teilnehmern (Jahresversammlung) gemeinnützigen Zwecken zugeführt.

 

Mit diesen Bedingungen erklären sich alle einverstanden, die ihren Garten im Rahmen der „Offenen Gärten in Lippe“ öffnen möchten:

    1. Ein Garten, der im Rahmen der Initiative „Offene Gärten in Lippe“ (OGL) seine Pforten öffnet, ist ein privater Garten, der nicht uneingeschränkt öffentlich zugänglich ist.
    2. Gartenbesitzer, die mit Gartenbau, Gartenplanung oder Ähnlichem ihr Geld verdienen, können Ihren Garten unter diesen Bedingungen gern bei der OGL öffnen:
      1. Geöffnet wird ein privater Garten, der kein Verkaufsgelände ist oder Verkaufsabteilungen vorhält.
      2. Von den an den OGL teilnehmenden Gartenbesitzern, die Ihr Geld mit Gewerbe rund um den Garten verdienen, erwarten wir, dass sie sich im Rahmen unseres Sponsorings mit einem angemessenen Beitrag beteiligen (die meisten tun das schon).
    3. Das Gleiche gilt für Gartenbesitzer, die auf ihrem Gelände Kunsthandwerk, Antiquitäten oder andere Waren anbieten (keine externen Anbieter). Auch hier steht der private Garten im Mittelpunkt. Auch von ihnen wird finanzielles Engagement im Rahmen unseres Sponsoring erwartet.
    4. Gartenbesitzer, die Kunstschaffende sind und ihren Garten als Zugang zu ihren Werken nutzen, beteiligen sich ebenfalls per Sponsoring an den Kosten der Offenen Gärten in Lippe.

    5. Die Texte in der Broschüre, die den Garten beschreiben, beschränken sich auf direkte Informationen zur Anlage. Werbliche Texte oder Websites werden in diesem Rahmen nicht veröffentlicht. Hat jemand eine private Website zu seinem Garten, veröffentlichen wir sie gerne bei der Gartenbeschreibung, nachdem wir sie geprüft haben.
    6. Sonderaktionen in Form von externen Verkaufsständen und –angeboten am Tag des offenen Gartens, die nicht gemeinnützigen Zwecken zukommen, sind nicht erwünscht.
    7. Viele Besucher genießen die Angebote von Kaffee und Kuchen oder aus Pflanzenüberschüssen. Wir wollen das ermöglichen. Die Erlöse aus dem Verkauf von Kaffee und Kuchen und aus Pflanzenüberschüssen sind nach alter englischer Gartentradition an einen gemeinnützigen Zweck abzuführen.  

Konto der Offenen Gärten in Lippe:

Regina Arendt und Anke Hördemann  
IBAN DE76 4829 1490 0400 0809 01 | BIC GENODEM1BSU | Volksbank Bad Salzuflen

 

Diese Teilnahmebedingungen aus 2015 wurden überarbeitet und in der Jahresversammlung 2017 am 5. November  in Detmold von der Versammlung einstimmig verabschiedet.